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   VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352   

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VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352 (https://dejure.org/2018,5999)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09.01.2018 - W 5 S 17.1352 (https://dejure.org/2018,5999)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - W 5 S 17.1352 (https://dejure.org/2018,5999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 45 Abs. 2 S. 1, § 46 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5; BayVwVfG Art. 52
    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

  • rewis.io

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Im Bereich des Waffenrechts kann angesichts der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen, ein Restrisiko nicht hingenommen werden (zum Ganzen: BayVGH, B.v. 05.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 11).

    Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 11; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 11; B.v. 05.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 15).

    Wer nämlich in behördlichen gegen sich selbst gerichteten amtlichen Verfahren - hier wiederholt im Rahmen von Anhörungen zu Bußgeldverfahren - den Grundvorstellungen der sog. "Reichsbürger" entlehnte Äußerungen trifft, geht davon aus und beabsichtigt gerade, seine ablehnende Haltung gegenüber der Rechtsordnung sozusagen amtlich und ernsthaft einer Behörde gegenüber kund zu tun (BayVGH, B.v. 05.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 18).

    Dies gilt zum Umgang mit Waffen ebenso wie für die Pflicht zur sicheren Waffenaufbewahrung, die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition, die Pflicht zu gewährleisten, dass andere Personen keinen Zugriff haben können, sowie die strikten Vorgaben zum Schießen mit Waffen im Besonderen (BayVGH, B.v. 05.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Nach dem Waffengesetz soll das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. B.v. 31.01.2008 - 6 B 4/08, B.v. 02.11.1994 - 1 B 215/93 - beide juris).

    Dabei wird nicht der Nachweis verlangt, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen wird, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 02.11.1994 - 1 B 215.93 - juris).

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 11; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 11; B.v. 05.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 15).

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2465

    Widerruf von Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Waffen

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Für jede weitere in den Waffenbesitzkarten eingetragene Waffe ist ein Betrag von 750, 00 Euro hinzuzurechnen (BayVGH, B.v. 08.01.2016 - 21 CS 15.2465 - juris Rn. 29).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Jedenfalls hat das Gericht die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bei seiner Entscheidung mit zu berücksichtigen, soweit diese sich bereits übersehen lassen (vgl. BVerfG, B.v. 24.02.2009 - 1 BvR 165/09 - NVwZ 2009, 581; BayVGH, B.v. 17.09.1987 - 26 CS 87.01144 - BayVBl. 1988, 369; Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 68 und 73 ff.).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Nach dem Waffengesetz soll das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. B.v. 31.01.2008 - 6 B 4/08, B.v. 02.11.1994 - 1 B 215/93 - beide juris).
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Jedenfalls hat das Gericht die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bei seiner Entscheidung mit zu berücksichtigen, soweit diese sich bereits übersehen lassen (vgl. BVerfG, B.v. 24.02.2009 - 1 BvR 165/09 - NVwZ 2009, 581; BayVGH, B.v. 17.09.1987 - 26 CS 87.01144 - BayVBl. 1988, 369; Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 68 und 73 ff.).
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Denn diese Folgeentscheidungen - vorliegend unter Ziffern 2 und 3 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 19. Oktober 2017 erlassen und unter Ziffer 4 gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärt - stellen sicher, dass der kraft Gesetzes sofort vollziehbare Widerruf der waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse tatsächlich umgesetzt wird (BayVGH, B.v. 12.12.2017 - juris Rn. 22 mit Hinweis auf BayVGH, B.v. 04.03.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352
    Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 11; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 11; B.v. 05.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris Rn. 15).
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